Existenzgründung

Seit dem 01.01.2005 können alle Hartz IV – Empfänger eine selbständige Tätigkeit im sogenannten Nebenerwerb, d. h. nicht hauptberuflich, ausüben. Sie bleiben sogar bei der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiterversichert, wenn der monatliche Umsatz 400,00 EUR nicht übersteigt und die wöchentliche Stundenzahl nicht höher als 15 ist. Erst ab Überschreitung dieser beiden Parameter muss man sich selbst versichern. Das ALG II wird weitergewährt!

Sie müssen lediglich eine monatliche Abrechnung über Ihre Einkünfte vorlegen. 57,00 EUR sind anrechnungsfrei, vom Überschuss können Sie 15% behalten. Solange Sie Ihre Ausgaben mit einbeziehen, werden Sie in den ersten 6 – 8 Monaten keine nennenswerten Überschüsse erzielen. Nachdem nicht mehr die Bundesagentur für Arbeit, sondern die Sozialämter und die Kreisverwaltungen fiir die Hartz IV – Empfänger zuständig sind, ist es auch Klienten mir negativer Schufa – Auskunft möglich, ein sogenanntes ,,Einstiegsgeld” zu beantragen.

In der Regel wird dieses bis zu 600,00 EUR ohne weitere Prüfung gezahlt, wenn ein schlüssiges Konzept vorliegt. Die Genehmigung sollte mit unserem Konzept kein Problem darstellen, wichtig ist allerdings auch das Auftreten des Antragstellers! (gepflegtes Erscheinungsbild, motiviert, gut informiert) bei diesen Einstiegsgeldern handelt es sich um zinslose Darlehen, die mit geringen Beträgen zurückgezahlt werden. (zwischen 50.-­und 70.-monatlich) Nachdem diese erste Hürde genommen ist, beginnt die Ausstattung des Geschäfts. Erfahrungsgemäßwerden hierfür ca. 440.– € benötigt, der Rest ist ein kleines Polster für die ersten Tage. Die Aufstellung für eine realistische Erstausstattung finden Sie in unserem Konzept.